prostitution in oesterreich
admin am 29. March 2009
ausübung der prostitution in oesterreich
Die Ausübung der der käuflichen Liebe - das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen - ist in Österreich grundsätzlich legal, jedoch lässt sich bis heute eine Doppelbödigkeit im rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit diesem Thema erkennen. Prostituierte unterliegen zahlreichen gesetzlichen Pflichten: sie müssen sich wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen, sich registrieren lassen, ihr Einkommen versteuern und sich an die zahlreichen landesgesetzlichen Einschränkungen der Prostitution halten. Umgekehrt jedoch stehen diesen Pflichten kaum Rechte gegenüber: ihre Tätigkeit gilt als sittenwidrig, Verträge über ihre Dienstleistungen sind nichtig, sie können ihr Honorar nicht einklagen und ihre soziale Absicherung ist nur selten gewährleistet. Über all dem steht die gesellschaftliche Stigmatisierung von Prostituierten.
Von dieser Problematik sind vorwiegend Frauen betroffen, weit über 90 Prozent der Prostituierten sind Frauen.
Um Frauen (und Männer) in der Prostitution nachhaltig vor Ausbeutung zu schützen, ist daher ein klares Konzept im Umgang mit der freiwilligen Erbringung von sexuellen Dienstleistungen notwendig. Die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung muss dabei ein vordringliches Ziel sein, ebenso wie die Schaffung von existenzsichernden alternativen Erwerbsmöglichkeiten, um einen jederzeitigen Berufswechsel zu gewährleisten.
Überdies ist eine klare Trennlinie zwischen der freiwilligen Erbringung von sexuellen Dienstleistungen und Frauenhandel (und anderen Formen von sexueller Gewalt und Zwang) notwendig, um Opfer also solche besser erkennen und unterstützten zu können.
Maßnahmenkatalog
Die Task Force Menschenhandel hat daher im Juni 2007 einen interdisziplinär besetzten ExpertInnenkreis unter der Leitung der Frauensektion im Bundeskanzleramt eingesetzt, dessen Aufgabe es war, umfassende Maßnahmen zur Besserstellung von Prostituierten in Österreich zu erarbeiten.
In einjähriger Arbeit hat sich der ExpertInnenkreis sehr umfassend mit dem Thema Prostitution in Österreich auseinandergesetzt und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Dieser enthält neben einer ausführlichen Darstellung der prostitutionsrelevanten Rechtslage und ihren Auswirkungen einen breit gefächerten Maßnahmenkatalog, der der Komplexität der Problemstellungen gerecht wird.
Arbeitsbericht des ExpertInnenkreises “Prostitution” im Rahmen der Task Force Menschenhandel.
Wien, Juni 2008.
Beschreibung — Auszug aus: frauen.bka.gv.at
http://www.frauen.bka.gv.at/site/6375/default.aspx
Meine Meinung:
Prostituierte oder auch schöner ausgedrückt - Sexworkerinnen, Sexarbeiterinnen bieten einen Dienstleistung an die für die Gesellschaft sehr wichtig und trotzdem leiden sie unter einem gesellschaftlichen Stigma, haben keinen Rechte aber sehr wohl Pflichten.
Prostitution ist zwar legal aber sittenwidrig, ein Paradoxum das endlich einmal gesetzlich überarbeitet werden sollte.
Es gibt einen wunderschönen, alten Ausdruck für Prostituierte: Freudenmädchen. Dieser Ausdruck sagt doch alles aus - ein Mädchen das Freude bereitet.
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